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1.) Einleitung
2.) Rechtsextremismus
3.) Darstellungsformen / Aufbereitung extremistischer Inhalte
4.) Medieneinfluß
5.) Möglichkeiten und Notwendigkeit der Einschränkung des
Rechtsextremismus
6.) Gesetze Gegenwart / Zukunft
- verschiedene Definitionen mit verschiedenen Ansätzen, jedoch keine
Klarheit über den Begriff
- Definition lässt sich als Gegensatz zu den Grundprinzipien der
freiheitlichen demokratischen
Grundordnung sehen
- Moral
- Ein System geltender Normen, Grundsätze und Regeln sittlichen
Verhaltens, das jeweils konkret gesellschaftlich bedingt ist.
- Verhaltens- und Einstellungsnormen, die unter dem Einfluss einer Kultur
in einer Gruppe oder Gesellschaft über längere Zeit hinweg
offiziell und von der Mehrheit als verbindlich angesehen werden.
- Ethik
- Ethik ist die Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen
in verschiedenen Situationen.
- Sie stellt Normen und Maximen der der Lebensführung dar, die sich
aus der Verantwortung gg. Anderen herleiten.
Extremismus
„Extremismus ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche
politische Gesinnungen und Bestrebungen, die sich in der Ablehnung des
demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln
einig wissen.“
Rechtsextremismus:
Rechtsextremismus ist ein Sammelbegriff, der alle Erscheinungsformen
und Inhalte des Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, der Fremdenfeindlichkeit,
der Verherrlichung des NS-Staates sowie dessen Anhänger umfasst.
Er beschreibt eine aktive kämpferische, aggressive Haltung gegenüber
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die planvoll das Funktionieren
dieser Ordnung beeinträchtigt und im weiteren Verlauf die Ordnung
selbst beseitigen will.
-
Selbstdarstellungen:
Das Selbstverständnis und die Ziele von Parteien, Parteigliederungen,
Organisationen bzw. Gruppierungen werden beschrieben und programmatische
Schriften veröffentlicht.
-> WWW (Wer sind wir? Was wollen wir? Wen wollen wir nicht!)
- Verbreitung:
Darstellung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen, Aufforderungen
zu Straftaten, ideologische Ausgrenzungsstrategien …
- Auktionen:
Angebot von nationalsozialistischen Devotionalien (Poster, Grafiken,
Bücher, Armeegegenstände usw.)
First Amendment to the Constitution of the United States of
America
Article I.
Congress shall make no law respecting an establishment of religion,
or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of
speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble,
and to petition the Government for a redress of grievances.
Möglichkeiten
und Notwendigkeit der Einschränkung des Rechtsextremismus
Ist eine Zensur des Internet überhaupt möglich ?
- widersteht
theoretisch jeder Art der Zensur aufgrund seiner Architektur (ArpaNet)
- kann
nicht mit anderen Medien verglichen werden -> Interaktivität
-> abhängig vom Benutzer
-
Grundsätze sind technisch durchsetzbar -> Filtersysteme ?
Technische Möglichkeiten
- Filtersysteme
- Moderatoren
- Kontrollorgane
Filtersysteme
PRO
• Benutzer kann selbst entscheiden, welche Inhalte angezeigt werden
sollen
• Öffentliche Zugänge können geschützt werden
(Internet-Café)
CONTRA
• Einschränkung der Meinungsfreiheit
• Bestimmte Bereiche können nicht angezeigt werden, wenn bestimmte
Worte mit mehreren Bedeutungen aufgerufen werden
• Automatische Systeme können „unsinnige“ Beschränkungen
einführen
Moderatoren
• Können nur eine eingeschränkte Meinung vertreten, da
keine einheitliche gesetzliche Grundlage vorhanden ist
• Können nicht alle Bereiche des Internet abdecken bzw. überwachen
Kontrollorgane
• Weit verbreitete Annahme: das Internet gehöre niemandem und
könne daher auch von niemandem kontrolliert werden
? Realität: die einzelnen Netze unterstehen sog. Rechtsträgern
(ISP’s, Telefongesellschaften usw.) sowie „offiziellen“
Institutionen
• Provider können bestimmte Inhalte aus dem Netz nehmen, wenn
vertraglich so vereinbart
• Regierungen versuchen, Inhalte zu beschränken bzw. zu verbieten
? 2 Beispiele: Australien und Frankreich vs. Yahoo
Broadcasting Services Amendment (Online Services) Act 1999
- Australian Broadcasting
Authority (ABA) legt fest, welche Inhalte erlaubt sind
- Industrie entwickelt Technologien, um die Vorgaben der ABA umzusetzen
- Klassifizierung
der Inhalte in verschiedene Kategorien:
- R = nicht
für Kinder geeignet
- X = nicht für Kinder geeignet, da mit sexuellem Inhalt
o. ä.
- RC = keine Klassifizierung
- Ermittlungen
nach Beschwerden via Internet oder auf Verdacht hin
- Möglichkeit, Inhalte aus dem Netz zu nehmen (nur innerhalb
Australiens), welche X oder RC sind ->danach gründliche Überprüfung
- bei Inhalten,
die außerhalb Australiens gehostet sind
2 Möglichkeiten
- ISP soll
Zugang für den End-Benutzer blocken
- Einsatz von Filtersoftware
- Gesetz ist nur
für Australien gedacht -> Widerspruch zur Globalität des
Internet
Gesetze
Gegenwart / Zukunft
• Problem allgemein ? Widerspruch zwischen Grundgedanken des Internet
und Verantwortung der Gesellschaft gegenüber dem Individuum
• Moral / Ethik
• Diverse Ansätze
? In Deutschland können Inhalte, die in irgendeiner Form gegen derzeit
gültige Gesetze verstoßen, aus dem Netz genommen werden
? Zusammenarbeit von BKA und ISP’s
? Hinweise auf die Gefahren des Internets
? Einfachere Möglichkeiten schaffen, gesetzeswidrige Inhalte zu melden
? Rechtsextremismus international bekämpfen
? Alle technischen & rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen,
um rechtsextremistischen Inhalten entgegen zu wirken
? Filtersysteme, um Benutzer vor solchen Inhalten zu schützen
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