| - unter ~ verstehen die Polizeibehörden in Deutschland die gezielte Suche in Datenbanken z.B. von Universitäten, Banken, nach eigentlich unverdächtig erscheinenden Personen |
| - Anwendung dieser z.B. bei der Findung von Terroristen nach dem Anschlag auf das World-Trade-Center in NY im September 2001 in Deutschland |
| - Rasterfahndung verläuft schleppend |
| - lückenhaft gelieferte Informationen, durch unterschiedliche Polizeigesetze der Länder |
| > Hamburger Verwaltungsgericht: Erklärung der Rasterfandung als rechtens |
| > Düsseldorfer Oberlandgericht: Verbot des Zusammentragens von Daten deutscher Staatsbürger mangels konkreter Verdachtsmomente; Einverständnis bei Ausländern |
| > Berliner Landgericht/ Oberlandesgericht Frankfurt: komplettes Verbot der Datensammlung |
| - Mitte Oktober Schickung einer Rundsendung an Industrieverbände und Energieversorger, um persönliche Daten von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen |
| --> Verwirrung |
| --> Fragestellung: Ist die Weitergabe sensibler Daten überhaupt zulässig? |
| --> Versicherung, dass die Übermittlung der Daten "auf freiwilliger Basis" erfolgt und rechtlich unbedenklich sein soll. (Wirklich?) |