2.1.1 Rasterfahndung im allgemeinen

- unter ~ verstehen die Polizeibehörden in Deutschland die gezielte Suche in Datenbanken z.B. von Universitäten, Banken, nach eigentlich unverdächtig erscheinenden Personen

- Anwendung dieser z.B. bei der Findung von Terroristen nach dem Anschlag auf das World-Trade-Center in NY im September 2001 in Deutschland

Verlauf der Rasterfahndung

- Rasterfahndung verläuft schleppend
- lückenhaft gelieferte Informationen, durch unterschiedliche Polizeigesetze der Länder

> Hamburger Verwaltungsgericht: Erklärung der Rasterfandung als rechtens
> Düsseldorfer Oberlandgericht: Verbot des Zusammentragens von Daten deutscher Staatsbürger mangels konkreter Verdachtsmomente; Einverständnis bei Ausländern
> Berliner Landgericht/ Oberlandesgericht Frankfurt: komplettes Verbot der Datensammlung

- Mitte Oktober Schickung einer Rundsendung an Industrieverbände und Energieversorger, um persönliche Daten von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen

--> Verwirrung

--> Fragestellung: Ist die Weitergabe sensibler Daten überhaupt zulässig?

--> Versicherung, dass die Übermittlung der Daten "auf freiwilliger Basis" erfolgt und rechtlich unbedenklich sein soll. (Wirklich?)

Zurück zur Übersicht