1.4 Kritik am Bundesdatenschutzgesetz

An der am 1. Juni 1991 in Kraft getreten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wurde von verschiedenen Seiten Kritik geübt.

Kritikpunkte:
- zu viele Ausnahmeregelungen
- ungenaue Abwägungsermächtigungen
- Orientierung nach wie vor an Großrechenanlagen<
- wenig Beachtung der technischen Neuentwicklungen (z.B. Video, Sensorik u.s.w.)
- Probleme beim dezentralen Rechnereinsatz
- Schwächen beim Zugangsschutz oder bei Datenabgangskontrollen
- mangelnde Unterstützung durch Betriebsysteme, Kontrollprobleme
- Vernetzung (zunehmende Undurchschaubarkeit, komplexere Zugriffsberechtigungen)
- grenzüberschreitender Datenverkehr (Länder ohne Datenschutz)

Beispiel:
Es müssen Übersichten über alle verwendeten Dateien und regelmäßige Übermittlungen dem zuständigen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden. Jedoch, wenn Programme diese Dateien oder diesen Dienst nutzen, müssen diese nicht angeben werden.

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