1.1 Begriffe des Datenschutzes

Personenbezogene Daten: Informationen über Menschen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datensicherung: Menge aller Vorkehrungen zum Schutz der Datenverarbeitung die Notwendigkeit zur Verfügbarkeit des Informationssystems
Protokollierung: Erfassung von Aktionen und technischen Details-, Transportinformationen (Daten) durch spezielle automatisierte Verfahren
Verdatung: Abbildung von Personen, Gruppen oder Institutionen im Ganzen oder in Teilen
Datenschutz: Da es nicht vorhersehbar ist, wer mit welchem Zwecken und welchem Hintergrundwissen Daten auswertet, müssen grundsätzlich alle personenbeziehbaren Daten als sensibel angesehen werden. Denn Daten, die in einem Kontext als harmlos gelten, können in einem anderen Auswertungszusammenhang (für andere Zwecke mit anderem Hintergrundwissen) zu sensiblen Offenbarungen über den Verdateten führen.

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